Faircoach GmbH, Lichtstraße 45, 50825 Köln, gültig für Coachings, Trainings und Vorträge.
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching-/Trainings- und Vortragsveranstalters Faircoach GmbH mit seinem Auftraggeber, nachstehend „Klient" genannt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Haftungsausschluss
Die Faircoach GmbH ist ein Online Vermittlungsportal für erfahrene Coaches, Trainer und Top Speaker, im folgenden „Anbieter“ genannt.
Die Anbieter sind keine Mitarbeiter der Faircoach GmbH, sondern selbständige Unternehmer und Kooperationspartner der Faircoach GmbH. Sie sind für die Organisation und Durchführung von Coachings, Seminaren oder Vorträgen, ihre Aussagen und Handlungen selbst verantwortlich. Insofern übernimmt die Faircoach GmbH keine Haftung für die Leistungen der Anbieters. Begründete Forderungen, z.B. bei grober Fahrlässigkeit des Anbieters, sind an den Anbieter zu richten. Allerdings hat die Faircoach GmbH alle Anbieter sorgfältig und in persönlichen Gesprächen und unter Prüfung der Qualifikation ausgewählt, so dass sich der Klient auf deren exzellente Ausführung verlassen kann.
Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der Faircoach GmbH und dem Klienten ist ein individuelles Auftragsgespräch, das dazu dient, den Bedarf des Klienten zu ermitteln und die passgenaue Empfehlung eines oder mehrerer Anbieter zu ermöglichen.
§ 3 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Klienten schriftlich bestätigt haben. Mündliche oder telefonische Aufträge, sowie Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollten sich während der Auftragsabwicklung Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen von Seiten des Klienten ergeben, so benennt die Faircoach GmbH den damit eventuell verbundenen Mehraufwand und stellt ihn zusätzlich in Rechnung.
§ 4 Urheberrecht
Für alle von Seiten der Faircoach GmbH oder seitens des empfohlenen Anbieters eingebrachten Unterlagen und Dokumentationen verbleibt das Urheberrecht beim Ersteller, also bei der Faircoach GmbH bzw. beim Anbieter.
Die Weitergabe von Trainings- bzw. Coachingunterlagen erfolgt durch die Faircoach GmbH oder durch den Anbieter. Darüber hinaus dürfen die Unterlagen durch den Auftraggeber nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Faircoach GmbH reproduziert und ausschließlich an die Teilnehmer weitergeben werden.
§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflicht, ethische Grundsätze im Coaching
Alle im Coaching zum Einsatz gebrachten Methoden sind praktisch bewährt, plausibel theoretisch fundiert und können auf Nachfrage vom Coach nachvollziehbar erläutert und begründet werden. Das Verhältnis zwischen Coach und Klient ist durch einen wertschätzenden und partnerschaftlichen Umgang bei klarer und von allen Beteiligten akzeptierter Rollenverteilung charakterisiert. Coach und jeweiliger Klient sind voneinander emotional und finanziell unabhängig sowie einander nicht weisungsgebunden. Der Coach verfolgt im und mit dem Coaching keinerlei über die Rolle als Coach hinausgehende Interessen und wahrt strikte Vertraulichkeit. Der Coach begleitet seine Klienten losgelöst von religiösen, ethnischen oder politischen Gesinnungen. Der Beruf des Coachs ist seiner Natur nach ein Freier Beruf und kein Gewerbe, d.h. der Coach ist aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich tätig und schuldet keine bestimmten Ergebnisse. Zu diesem Zweck informiert sich der Coach laufend über den aktuellen Forschungsstand.
§ 6 Honorare und Rechnungslegung
Alle Rechnungen (Honorare) sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt abzugsfrei fällig. Bei Abrechnung nach Tagessätzen liegen dem vereinbarten Tagessatz, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, 8 Arbeitsstunden zu Grunde. Die Rechnungslegung erfolgt in Form von Teilrechnungen. Mit dem Auftraggeber vereinbarte Setup-Kosten werden umgehend nach Beauftragung bzw. nach Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.
§ 7 Stornierungen und Terminabsagen durch den Auftraggeber
In der Regel ist der Vorbereitungsaufwand von Trainings erheblich umfangreicher als für Coachings. Daher werden in Bezug auf Stornierungen durch den Auftraggeber unterschiedliche Honorarsätze berechnet. Bei Stornierungen oder Absagen behalten wir den Anspruch auf die volle Vergütung der Honorare. Die übrigen Kosten, z.B. für Bahn oder Hotelbuchungen, werden insoweit geschuldet, als sie bis zur Wirkung der Kündigung anfallen. Die Honorare berechnen wir anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen und der Vorteile aus anderweitig möglicher Verwertung der Arbeitskraft der Anbieter.
§ 7.1 Stornierungen bzw. Terminabsagen von Trainings/Seminaren
Für Stornierungen von Aufträgen und Terminen werden die folgenden Honorare verrechnet. Hier ist der jeweilige Zeitraum zwischen Kündigung und Beginn des Leistungsprogramms aufgeführt, sowie der Prozentsatz der Vergütung, den wir erhalten:
§ 7.2 Stornierungen bzw. Terminabsagen von Coachings
Für Stornierungen von Aufträgen und Terminen werden die folgenden Honorare verrechnet. Hier ist der jeweilige Zeitraum zwischen Kündigung und Beginn des Leistungsprogramms aufgeführt, sowie der Prozentsatz der Vergütung, den wir erhalten:
§ 8 Absagen durch den Veranstalter
Die vereinbarte Entwicklungsmaßnahme (Coaching, Training, Vortrag) kann aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Unfall des Anbieters) vom Veranstalter abgesagt werden. Die Absage erfolgt, sofern noch möglich, schriftlich, ansonsten per Mail oder telefonisch. Bereits erfolgte Zahlungen werden durch die Faircoach GmbH unverzüglich zurückgezahlt. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Im Falle einer Erkrankung, eines Unfalls oder sonstigen Ausfalls eines Anbieters, die den Einsatz des angegebenen Anbieters unmöglich machen, ist die Faircoach GmbH ermächtigt, einen anderen, qualifizierten Anbieter für die vereinbarte Maßnahme einzusetzen.
§ 9 Nebenkosten
Ein evtl. erforderliches Veranstaltungshotel (bzw. erforderliche Veranstaltungsräume) für Teilnehmer und Trainer wird vom Auftraggeber gebucht und bezahlt. Weitere Kosten für eventuell benötigte Ausrüstung und Materialien (z.B. Beamer, Moderationsmaterial und –technik, Unterlagen,…) sind vorab zu besprechen und vom Auftraggeber zu genehmigen und werden gesondert laut Beleg verrechnet.
§ 10 Haftung
Die Faircoach GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen handeln bei der Durchführung des Auftrages mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns. Die Faircoach GmbH haftet nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Faircoach GmbH haftet keinesfalls für entgangenen Gewinn. Der Schadensersatzanspruch ist in jedem Fall auf die vereinbarte Honorarsumme begrenzt. Der Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Leistung (Vorlage des Ergebnisberichtes) gerichtlich geltend gemacht werden.
§ 11 Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln. Die FAIRCOACH GmbH kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angaben von Gründen ändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Alle Fragen rund um unser Angebot beantwortet Ihnen
Oliver Hofmann (Geschäftsführer).